Zurück zur Übersicht

Der Mikromezzaninfonds

Eigenkapital für Existenzgründer

Bei der Planung einer Existenzgründung merken die meisten Jungunternehmer schnell, dass es nicht reicht, nur eine geniale Idee zu haben, um erfolgreich ein Unternehmen zu gründen. Genauso wichtig ist es, den Start auch ausreichend zu finanzieren. Bei einer Neugründung erwarten Kreditgeber in der Regel, dass die Existenzgründer auch Eigenkapital einbringen, also das unternehmerische Risiko finanziell mittragen.

Dies ist für viele Kreditgeber sogar eine Bedingung für ihr Engagement. Je mehr Eigenkapital, umso bessere Konditionen werden dem Gründer in der Regel bei der Kreditaufnahme geboten. Der Mikromezzaninfonds der Kapitalbeteiligungsgesellschaft für die mittelständische Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen mbH (KBG) setzt genau hier an – und unterstützt den Aufbau einer soliden Eigenkapitalbasis durch die Bereitstellung von Mezzaninkapital. Mezzaninkapital ist eine Mischung aus Fremd- und Eigenkapital. In der Kreditbeurteilung bei Banken wird es als Eigenkapital bewertet. Ein weiterer großer Vorteil: Der Unternehmer muss für die Bereitstellung von Mezzaninkapital keine Stimm- oder Einflussrechte einräumen, sprich niemand mischt sich in das Tagesgeschäft ein und möchte mit entscheiden.

Der Mikromezzaninfonds im Fallbeispiel

Alessandro M. möchte sich mit einer Spezialitätenbäckerei für italienische Backwaren selbständig machen. Mit einigen italienischen Feinkostgeschäften in den umliegenden Stadtvierteln ist zudem bereits eine Lieferkooperation für Backwaren geplant. Die Bäckereitheke, das Kassensystem, ein kleiner Backofen sowie ein Steinbackofen kosten zusammen 40.000 EUR, dazu müssen Miete, Personal, ein Auslieferungsfahrzeug und die Backutensilien finanziert werden. Die Hausbank verlangt für eine Finanzierung Eigenkapital in Höhe von 20.000 EUR, die der Gründer nicht alleine aufbringen kann. Ein befreundeter Unternehmensberater empfiehlt daher den Mikromezzaninfonds der KBG.

Mit dem Mikromezzaninfonds will die öffentliche Hand gezielt auch kleinere Gründungen ermöglichen, die häufig an den Eigenkapitalanforderungen der Banken scheitern. Zudem wird mit der Gewährung von Mitteln aus dem Mikromezzaninfonds das Rating – das heißt die Bonität - für eine weitere Fremdkapitalbeschaffung verbessert. Gefördert werden durch die KBG sämtliche Investitionen in Zusammenhang mit einer Unternehmensgründung, für die grundsätzlich langfristige Finanzierungsmittel erforderlich sind und bei denen eine auskömmliche wirtschaftliche Tragfähigkeit und vertragsgemäße Abwicklung der KBG-Beteiligung zu erwarten ist. Auch bestehende kleine und junge Unternehmen können Mittel aus dem Mikromezzaninfonds beantragen. Sanierungsfälle und Unternehmen in Liquiditätsschwierigkeiten sind hierbei ausgeschlossen. Unternehmen, die ausbilden, aus der Arbeitslosigkeit gründen oder von Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden, haben besonders gute Chancen auf Mittel aus dem Mikromezzaninfonds.

Der Mikromezzaninfonds wird als Stille Beteiligung gewährt. Auch in den anderen Bundesländern wird der Mikromezzaninfonds über die jeweiligen mittelständischen Beteiligungsgesellschaften angeboten.

Weitere Eckpunkte des Mikromezzaninfonds

  • Höchstbetrag: 50.000 EUR bei einer Laufzeit von 10 Jahren, in Einzelfällen sogar bis zu zweimal 75.000 EUR
  • Tilgung ab dem 7. Jahr in 3 gleichhohen Jahresraten
  • Fester Zinssatz (aktuell 8% p.a.)
  • Einmaliges Bearbeitungsentgelt 3,5%, zahlbar bei Auszahlung
  • Variable Gewinnbeteiligung von maximal 1,5% p.a.
  • Keine weitere Sicherheitenstellung im Mikromezzaninfonds notwendig
  • Beantragung des Mikromezzaninfonds in NRW über die Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW GmbH (OHNE Einschaltung der Hausbank)

Fazit

Mit dem Mikromezzaninfonds wird Gründern mit guten Ideen, aber ohne ausreichende Eigenmittel die Möglichkeit gegeben, ihr Gründungsvorhaben ausreichend durch Fremd- und Eigenkapital zu finanzieren und in die Tat umzusetzen. Dies geschieht frei nach dem Motto „Unternehmen helfen Unternehmen“. Besonders erfreulich ist die Beantragung des Mikromezzaninfonds über das Internet, unter Umgehung der Hausbank. Durch die lange Laufzeit von 10 Jahren und einen 7-jährigen tilgungsfreien Zeitraum bekommen Ihre Ideen genügend Zeit, um nachhaltig Realität zu werden!

Weitere Informationen bei der KBG.

Zurück zur Übersicht

go to top