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Beratungsförderung

Öffentliche Zuschüsse

Bund und Länder unterstützen Existenzgründer, Inhaber kleiner und mittlerer Unternehmen sowie Unternehmen in Schwierigkeiten mit verschiedenen Förderprogrammen. Hierbei werden Beratungskosten mit bis zu 50% bezuschusst.

Bis auf wenige Ausnahmen erfolgt die Vergabe von Mitteln für die Beratungsförderung und für subventionierte Kredite durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Wer kann alles von der Beratungsförderung des BAFA profitieren?

  • Junge Unternehmen, die nicht länger als ein Jahr am Markt sind (Jungunternehmen) mit 50 % Zuschuss
  • Unternehmen ab dem zweiten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmern) mit 50 % Zuschuss

Von einer Beratungsförderung ausgeschlossen sind Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die die Voraussetzungen für ein solches Verfahren erfüllen.

Was wird gefördert?

Mit der Beratungsförderung können zum einen allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung gefördert werden.

Zum anderen sind auch spezielle Beratungen möglich. Hierzu zählen Beratungen zum Ausgleich struktureller Ungleichheiten, zum Beispiel in Verbindung mit Migration, Behinderung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, altersgerechte Gestaltung der Arbeit, Nachhaltigkeit und Umweltschutz.

Für Unternehmen in Schwierigkeiten gibt es Zuschüsse für eine Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Achtung: Das Unternehmen darf noch nicht in der Insolvenz sein oder die Voraussetzungen hierfür erfüllen.

Zur Vertiefung der eingeleiteten Maßnahmen können alle Unternehmen immer auch eine Folgeberatung beantragen.

Bei allen geförderten Beratungen steht die Entwicklung konkreter, auf das Unternehmen zugeschnittener Maßnahmen im Vordergrund.

Beratungsförderung BAFA Ausschluss

Wer darf beraten?

Nur bei der BAFA akkreditierte Berater dürfen eine Beratung durchführen. Dies soll eine hohe Qualität der Beratungsleistung sicherstellen. Wir als Schulte Unternehmensberatung haben die geforderten Qualitätsnachweise erbracht und sind seit dem Jahr 2014 als Berater bei der Bafa bzw. der Vorgängerorganisation KfW als qualifizierte Berater gelistet.  

Worauf müssen Sie noch achten?

Die Antragstellung für die Beratungsförderung erfolgt online durch das Unternehmen auf der entsprechenden Plattform des BAFA. Erst nach Erhalt eines Informationsschreibens von der BAFA und der damit verbundenen Freigabe darf mit der Beratung begonnen und ein Beratungsvertrag unterschrieben werden. In der Regel liegt dem Unternehmen das Informationsschreiben bereits nach wenigen Tagen vor. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Jungunternehmen müssen ergänzend vor der Antragstellung ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner, in der Regel der IHK oder der HWK führen. Zwischen Gespräch und Antragstellung dürfen dabei nicht mehr als drei Monate liegen.

Spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens müssen der Verwendungsnachweis und weitere Unterlagen, darunter auch der Zahlungsnachweis und der Beratungsbericht, online über die Antragsplattform des BAFA eingereicht werden. Die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach abschließender Prüfung durch das BAFA.

Die Förderalternative für Gründer: Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW)

Das Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW) bietet zukünftigen Unternehmern schon vor der Gründung einen Zuschuss für professionelle Unterstützung. Gefördert werden Beratungsleistungen zur Entwicklung, Prüfung und Umsetzung von Gründungskonzepten beziehungsweise Konzepte für eine Betriebsübernahme jeweils vor der Realisierung. Achtung: Die Förderung von Beratungen in der Start- und Festigungsphase nach vollzogener Gründung ist bei diesem Beratungsprogramm ausgeschlossen! Voraussetzung für eine Förderung ist zudem eine Unternehmensansiedlung in NRW.

Die Kosten für eine professionelle externe Beratung werden durch die NRW-Bank in Höhe von 50% bezuschusst – bis zu maximal 3.200 € bei Neugründungen, bei Betriebsübernahmen sogar bis zu 4.800 €.

Gut zu wissen:

Falls die Gründungsidee oder das Konzept nachher doch nicht realisiert werden, muss der Zuschuss nicht zurückgezahlt werden!

Die Förderung aus dem Beratungsprogramm Wirtschaft NRW kann bei der örtlichen IHK beantragt werden. Personen, die als Unternehmensberater, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater tätig werden wollen, sind nicht durch das Programm abgedeckt, erhalten also keine Fördermittel.

Und natürlich gilt auch hier, dass nur BPW-akkreditierte, erfahrene Berater für dieses Programm zugelassen sind.

Was ist der richtige Zuschuss für Ihr Anliegen?

In der nachfolgenden Übersicht sind die gängigen Beratungsprogramme und ihre grundlegenden Voraussetzungen nochmals zusammengefasst.

Unser Tipp: Neben Zuschüssen für eine professionelle Begleitung Ihres Vorhabens gibt es vom Bund bzw. Land NRW noch diverse weitere Förderungen, vergünstigte Kredite und Zuschüsse. Informieren Sie sich hier oder sprechen Sie uns direkt an. Wir sorgen in der Schulte Unternehmensberatung für die maßgeschneiderte Auswahl und Umsetzung.

(Fotos: © Daniela Schulte)

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